Autonome Frauenhäuser bieten gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern sowohl Schutz und Unterstützung. Gewalt gegen Frauen wird hierbei nicht nur als individuelle Notlage verstanden, sondern auch als Menschenrechtsverletzung. Das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder ist von gesetzlichen Rahmenbedingungen, gesellschaftlichen Wertevorstellungen und vielen weiteren Faktoren abhängig. Daher verstehen sich Autonome Frauenhäuser nicht nur als Schutz- und Unterstützungseinrichtungen, sondern setzen sich auch auf politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Rechte der Betroffenen ein.
Seit Ende der 70er Jahre finden gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder schnell und unbürokratisch Schutz und Unterstützung in Autonomen Frauenhäusern. Die Frauenhäuser sind Tag und Nacht erreichbar. Die Adresse ist anonym.
Den betroffenen Frauen wird eine ganzheitliche Beratung angeboten. Zentral ist zunächst die Stabilisierung in einer Krisensituation. Darüber hinaus werden rechtliche und materielle Grundlagen geklärt und die persönlichen Ressourcen werden gestärkt. Auch Mädchen und Jungen werden in ihrem individuellen Bedarf wahrgenommen und unterstützt.
Das übergeordnete Ziel der LAG Autonomer Frauenhäuser NRW (LAG) ist die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in NRW voranzubringen. Die LAG setzt sich für verbesserten Schutz und umfassende Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder ein. Hierzu gehört eine gesicherte und auskömmliche Finanzierung der Frauenhäuser.
Die LAG bringt ihre Erfahrungen und ihre Expertise aktiv in politische Gremien auf Landesebene ein. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit wird Gewalt gegen Frauen in ihren unterschiedlichen
Erscheinungsformen in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt. So wird die Öffentlichkeit für die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Gewalt sensibilisiert.
Auf diese Weise trägt die Landesarbeitsgemeinschaft zu einer Verbesserung der Situation von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern bei.